Zu jeder Zeile steht der deutsche Originaltext, dazu die koreanische und englische Erläuterung. Mit dem Finanzamt spricht man über Zeile und Kennziffer, im Haus liest man dieselbe Zeile in der eigenen Sprache.
Der deutsche Text bleibt im Wortlaut des amtlichen Formulars. Koreanisch und Englisch erläutern, wonach die Zeile fragt. Diese Texte werden gepflegt, nicht maschinell übersetzt.
So gehen Unterlagen im deutschen Original nach außen, während die Ansicht im Haus lesbar bleibt.
Was in Unterlagen des Finanzamts oder im Gespräch mit dem Steuerbüro vorkommt, steht in der deutschen Fassung unverändert. In den anderen Sprachen wird der Begriff in Klammern mitgeführt.
In der koreanischen Ansicht 매입세 (Vorsteuer), im Englischen Input VAT (Vorsteuer).
Die Schreibweise deutscher Verträge wird in allen Sprachen beibehalten.
Ebenso Summenmussfeld. Taxonomiebegriffe werden mitgeführt statt ersetzt.
Der deutsche Steuerberater sieht deutsche Fachbegriffe, die Zentrale in Seoul denselben Beleg auf Koreanisch. Es braucht kein zweites Buchungssystem und keine Übersetzung per Tabelle.
Die Sprache wechselt nur in der Anzeige. Gebucht wird einmal, und die Belege bleiben im Original erhalten.